Markus van de Weyer

geprüfter Nachlasspfleger (BDN), zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Testamentsvollstrecker (ebs), Estate Planner (FS)

Mitglied im Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V.

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.

Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögens-nachfolge e.V. (DVEV)


"Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen. Bin ich, ist er nicht. Ist er, bin ich nicht"

So einfach, wie das der griechische Philosoph Epikur von Samos darstellt, ist es nicht - und sollte es sich ein Jeder auch nicht machen.

 

Warum?

Lesen Sie doch unter Nachfolgeplanung weiter.

Ein neutraler "Helfer" bei der Umsetzung des letzten Willens nach dem Tod

  • So manche feste Familienbande sind schon bei der Auseinandersetzung des Erbes zerbrochen. 
  • Wer entscheidet eigentlich über Vermögens- Angelegenheiten minderjähriger Erben mit?

Wie Sie Familienstreit vermeiden können oder die Vertretung Ihrer minderjährigen oder noch jung erwachsenen Kinder bei Antritt Ihres Erbes steuern, finden Sie hier