Testamentsvollstreckung


Sie möchten sicher sein, dass...

 

...Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod erfüllt wird?

...die Familie bei der Auseinandersetzung des Erbes nicht überfordert wird oder gar in Streit gerät?

...Ihr Nachlass den Erben zu bestimmten Zwecken dient und ggf. vor Gläubigern der Erben geschützt ist?

...Auflagen und Vermächtnisse gemäß Ihrem Willen umgesetzt werden?

 

In diesen und denkbar weiteren Fällen dürfte wohl die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist in einem Testament zu bestimmen. Dabei können Sie einen Erben oder einen Vertrauten Ihrer Wahl mit der Aufgabe bestimmen. 

 

Wichtig dabei ist, dass diese Person die mentale Stärke und die fachliche Kompetenz hat, Ihren letzten Willen auszuführen. Dabei sollte auch bedacht werden, dass "der gute Freund" im gleichen Alter ggf. nach Ihrem langen und erfüllten Leben ebenfalls in einem hohen Alter das Amt ausführen müsste.

 

Alternativ können Sie beispielsweise auch das Nachlassgericht mit der Auswahl des Testamentsvollstreckers betrauen - mit einem entsprechendem Vermerk im Testament. 

 

Das Nachlassgericht übernimmt diese Aufgabe auch, wenn der vom Erblasser ausgewählte Testamentsvollstrecker das Amt ablehnt oder ggf. schon selbst verstorben ist. 

 

Gerne werde ich auch für Sie tätig.

 

Von den Nachlassgerichten im Rhein-Main-Gebiet werde ich regelmäßig zum Testamentsvollstrecker berufen, wenn - wie vorab beschrieben - der Erblasser die Auswahl dem Gericht überlassen hat oder die vom Erblasser bestimmte Person das Amt des Testamentsvollstreckers ablehnt.

 

Gerne stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger sowie als ehemaliger Anlageberater im Wealth-Management einer Großbank bzw. einer Privatbank zur Verfügung. 

 

Planen Sie also, mich in Ihrem Testament als Vollstrecker Ihres letzten Willens einzusetzen, so stehe ich Ihnen gerne für eine persönliche Vorstellung zur Verfügung. Denn nicht nur die Expertise durch Erfahrung und umfangreiche Fortbildungen sind für das Amt von Bedeutung, sondern auch und insbesondere das Vertrauen in die Person, die nach dem Tod den letzten Willen ausführen soll.